Corona Information :
Für das Jahr 2021 verwenden wir unsere normalen Bedingungen für
jede Buchung.
In der Zwischenzeit weiß jeder Gast, der nach dem 1. April 2020
gebucht hat, welche Situation vor sich geht und geht bei der Buchung ein
wohlüberlegtes Risiko ein und akzeptiert damit, dass das Risiko diesmal beim
Gast liegt
z.B. Sollte es von Deutscher Seite her Bestimmungen geben, die
z.B. das Einreisen, Personenbegrenzung oder neue Quarantaenebestimmungen
erschweren oder nicht moeglich machen, so traegt der Mieter das Risiko.
Leider
akzeptieren wir keine Anträge auf Ausnahmen von den Stornierungsbedingungen,
wenn Gäste lieber nicht mehr reisen oder eine (ausländische) Regierung für die
Niederlande oder speziell für die Region Zeeland einen negativen Reisehinweis
ausstellt. Oder z.B. wenn Sie von einer ausländischen Regierung nicht in die
Niederlande reisen dürfen.
Anders wuerde es sich verhalten, wenn unsere Region, durch
unsere Regierung, einen turistischen Lock down auferlegt bekommt, so wie am
Anfang der Pandemie, und wir in Zeeland keine Gaeste empfangen durften.
Wir
betonen auch, dass in dieser Situation der Mietvertrag einseitig ohne das Recht
auf Ersatzunterkunft aufgelöst wird. Schließlich kann dies aufgrund höherer
Gewalt nicht mehr angeboten werden, da es für die gesamte Region verboten wäre,
Touristenunterkünfte bereitzustellen. Die Anzahlung wird dann zurueckerstattet. Wir
haben uns in der Zeit nach dem 15. März 2020 sehr ausfuehrlich mit der
Situation befasst, da vernünftigerweise niemand damit rechnen konnte, dass es
zu einer Pandemie kommen würde.
Zu
dieser Zeit haben wir als Vermieter den Schaden zu fast 100% getragen. Jetzt
ist die Situation so, dass jeder Gast weiß, welches Risiko besteht, und wir als
Vermieter können nicht wieder alle Schäden zu Recht oder zu Unrecht
akzeptieren. Wenn (ausländische) Regierungen zu Recht oder zu Unrecht
negative Reisehinweise auferlegen, z.B. u.a. Ein- und Ausreise oder Quarantaenebestimmungen, hohe Incidenzwerte,oder ein Arbeitgeber Bedingungen stellt, so liegt das Risiko bei dem individuellen Reisenden. Eine behördlich angeordnete Einschränkung der Anzahl Personen, die sich in einer (Ferien)Unterkunft aufhalten dürfen, gilt NICHT als Grund für eine kostenlose Umbuchung resp. Stornierung.